Häufige Fragen
Warum ein Testament verfassen?
Ein Testament schafft Klarheit und Sicherheit, indem es Ihre individuellen Wünsche dokumentiert und dafür sorgt, dass diese auch in Zukunft umgesetzt werden. So sichern Sie nicht nur das Wohlergehen Ihrer Liebsten, sondern können auch gezielt Projekte fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Wünschen entspricht. Mit einem Testament können Sie gezielt Personen oder Organisationen wie miva berücksichtigen und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Ein wohlüberlegtes Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden – zum Wohle Ihrer Familie und der Projekte, die Sie aktiv unterstützen möchten.
Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?
Ein Testament muss entweder vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert oder notariell beurkundet werden. Darin sollten Sie klar angeben, wer welche Anteile Ihres Nachlasses erhält. Pflichtteile für nahe Angehörige müssen beachtet werden.
Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
Ohne Testament wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Ihre nächsten Angehörigen, also Ihr Ehepartner und Ihre Kinder, erben vorrangig. Falls Sie keine Nachkommen haben, geht Ihr Vermögen an weitere Verwandte, wie Eltern oder Geschwister, bis hin zum grosselterlichen Stamm. Gibt es keine gesetzlichen Erben und keine testamentarische Verfügung, fällt Ihr gesamter Nachlass an den Staat.
Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit neu schreiben, ergänzen oder auch vernichten. Wichtig ist, dass die neuen Bestimmungen den formalen Anforderungen entsprechen und klar erkennbar ist, dass frühere Versionen ersetzt werden.
Muss ich mein Testament registrieren oder hinterlegen?
Es gibt in der Schweiz keine Pflicht zur Hinterlegung, aber es wird empfohlen, das Testament an einem sicheren und auffindbaren Ort zu deponieren, z. B. bei einer Amtsstelle, einem Notar oder einer Vertrauensperson.
Wie kann ich miva in meinem Testament begünstigen?
Sie können miva auf verschiedene Weise berücksichtigen:
• Mit einem Legat (Vermächtnis) können Sie miva in Ihrem Testament einen Fixbetrag oder einen Sachwert zuteilen. (Beispiel einer Formulierung: "Ich vermache der miva Schweiz CHF [einen Betrag Ihrer Wahl].")
• Bei einer Erbschaft kann miva prozentual an der frei verfügbaren Quote Ihres Nachlasses beteiligt werden. (Beispiel einer Formulierung: "Ich vererbe der miva Schweiz [einen Anteil Ihrer Wahl] meines Nachlasses.")
Hat eine testamentarische Zuwendung an miva steuerliche Vorteile?
Gemeinnützige Organisationen wie miva sind in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendung ohne Abzüge direkt den Projekten zugutekommt.
Wie erfährt miva von einer testamentarischen Zuwendung?
Falls Sie uns über Ihre Absichten informieren möchten, können wir Sie bei der Umsetzung beraten. Die Amtsstelle setzt sich mit miva in Verbindung, sobald eine testamentarische Zuwendung festgestellt wird.