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Mit einem Vermächtnis Zukunft schenken

Das Verfassen eines Testaments ist eine bedeutende Entscheidung, die Ihnen ermöglicht, bereits zu Lebzeiten festzulegen, wie Ihr Nachlass verteilt wird. Neben der finanziellen Absicherung Ihrer Angehörigen eröffnet es Ihnen auch die Chance, gezielt Hilfswerke wie miva zu unterstützen, die nachhaltige Veränderungen im Leben benachteiligter Menschen bewirken.

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So verfassen Sie Ihr Testament in drei Schritten:

1️⃣ Testamentvorlage erstellen
Nutzen Sie unsere kostenlose Vorlage, um die Aufteilung Ihres Nachlasses zu planen und die gesetzlichen Pflichtteile zu berechnen.

2️⃣ Von Hand abschreiben
Übertragen Sie die Vorlage handschriftlich, ergänzen Sie Datum und unterschreiben Sie das Dokument, um es rechtsgültig zu machen.

3️⃣ Sicher aufbewahren
Hinterlegen Sie Ihr Testament bei der zuständigen Amtsstelle Ihres Kantons, bei einem Notar oder Rechtsanwalt – oder bewahren Sie es an einem leicht zugänglichen, sicheren Ort auf.

Unterstützung bei der Testamentserstellung

Gerne unterstützen wir Sie bei der Erstellung Ihres Testaments. In Zusammenarbeit mit DeinAdieu.ch bieten wir Ihnen eine kostenlose Online-Plattform zur Erstellung Ihres Testaments sowie weiterer Vorsorgedokumente, wie einer Patientenverfügung oder eines Vorsorgeauftrags. Dabei erhalten Sie fachkundige Unterstützung, um Ihre Wünsche präzise und rechtssicher zu formulieren.

Ihr persönlicher Kontakt

Ihr Vermächtnis für die Ärmsten trägt das Licht der Nächstenliebe und Solidarität in die Welt über Ihre Lebenszeit hinaus.

Ich berate Sie gerne:

Karin Schäfer
karin.schaefer@miva.ch
071 912 15 55

Karin Schäfer

E-Mail

Trauerspende

Wenn Sie anlässlich einer Trauerfeier oder eines Begräbnisses um Spenden im Gedenken an die verstorbene Person bitten möchten, finden Sie auf dieser Seite alle notwendigen Informationen. Viele unserer Unterstützerinnen und Unterstützer bitten ihre Trauergäste anstelle von Kränzen und Blumen um eine Spende.

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Weitere Vorsorgedokumente

Um im Fall der Fälle abgesichert zu sein, ist es empfehlenswert, ein vollständiges Vorsorgedossier zu erstellen. Auch hierbei sind wir Ihnen gerne behilflich:

Unterstützen Sie miva

Wenn Sie darüber nachdenken, miva in Ihrem Testament zu bedenken, danken wir Ihnen herzlich dafür. Ihre Unterstützung unserer Organisation ermöglicht es, die Entwicklung in abgelegenen Gebieten von Armutsländern zu fördern. Mit Ihrer Untertsützung ermöglichen Sie miva, die Entwicklung vor Ort zu fördern, damit die Menschen ihre wirtschaftliche und soziale Situation selber verbessern können. Sei es mit einer Ambulanz, einem Schulbus, einem Last- oder Geländewagen, denn Mobilität ist in vielen Entwicklungsländern ein Luxusgut. miva realisiert vor allem Projekte in abgelegenen Gebieten, weil dort die Not besonders gross ist.

Wohltätige Organisationen wie miva können Sie dabei mittels einer Erbschaft oder einem Legat unterstützen: 

• Mit einem Legat können Sie miva in Ihrem Testament einen Fixbetrag zuteilen.
• Bei einer Erbschaft kann miva prozentual an der frei verfügbaren Quote Ihres Nachlasses beteiligt werden.

Für beide Optionen ist die Erstellung eines Testaments notwendig. Gerne unterstützen wir Sie hierbei: In Zusammenarbeit mit unserer Partnerorganisation DeinAdieu.ch können Sie Online kostenlos und unverbindlich Schritt für Schritt Ihr Testament sowie weitere Vorsorgedokumente erstellen.

Häufige Fragen

Warum ein Testament verfassen?
Ein Testament schafft Klarheit und Sicherheit, indem es Ihre individuellen Wünsche dokumentiert und dafür sorgt, dass diese auch in Zukunft umgesetzt werden. So sichern Sie nicht nur das Wohlergehen Ihrer Liebsten, sondern können auch gezielt Projekte fördern, die Ihnen am Herzen liegen. Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge, die nicht immer Ihren Wünschen entspricht. Mit einem Testament können Sie gezielt Personen oder Organisationen wie miva berücksichtigen und Streitigkeiten unter den Erben vermeiden. Ein wohlüberlegtes Testament gibt Ihnen die Sicherheit, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinne geregelt werden – zum Wohle Ihrer Familie und der Projekte, die Sie aktiv unterstützen möchten.

Wie erstelle ich ein rechtsgültiges Testament?
Ein Testament muss entweder vollständig handschriftlich verfasst, unterschrieben und datiert oder notariell beurkundet werden. Darin sollten Sie klar angeben, wer welche Anteile Ihres Nachlasses erhält. Pflichtteile für nahe Angehörige müssen beachtet werden.

Was passiert, wenn ich kein Testament verfasse?
Ohne Testament wird Ihr Nachlass nach der gesetzlichen Erbfolge verteilt. Ihre nächsten Angehörigen, also Ihr Ehepartner und Ihre Kinder, erben vorrangig. Falls Sie keine Nachkommen haben, geht Ihr Vermögen an weitere Verwandte, wie Eltern oder Geschwister, bis hin zum grosselterlichen Stamm. Gibt es keine gesetzlichen Erben und keine testamentarische Verfügung, fällt Ihr gesamter Nachlass an den Staat.

Kann ich mein Testament jederzeit ändern oder widerrufen?
Ja, Sie können Ihr Testament jederzeit neu schreiben, ergänzen oder auch vernichten. Wichtig ist, dass die neuen Bestimmungen den formalen Anforderungen entsprechen und klar erkennbar ist, dass frühere Versionen ersetzt werden.

Muss ich mein Testament registrieren oder hinterlegen?
Es gibt in der Schweiz keine Pflicht zur Hinterlegung, aber es wird empfohlen, das Testament an einem sicheren und auffindbaren Ort zu deponieren, z. B. bei einer Amtsstelle, einem Notar oder einer Vertrauensperson.

Wie kann ich miva in meinem Testament begünstigen?
Sie können miva auf verschiedene Weise berücksichtigen:
• Mit einem Legat (Vermächtnis) können Sie miva in Ihrem Testament einen Fixbetrag oder einen Sachwert zuteilen. (Beispiel einer Formulierung: "Ich vermache der miva Schweiz CHF [einen Betrag Ihrer Wahl].")
• Bei einer Erbschaft kann miva prozentual an der frei verfügbaren Quote Ihres Nachlasses beteiligt werden. (Beispiel einer Formulierung:  "Ich vererbe der miva Schweiz [einen Anteil Ihrer Wahl] meines Nachlasses.")

Hat eine testamentarische Zuwendung an miva steuerliche Vorteile?
Gemeinnützige Organisationen wie miva sind in der Schweiz von der Erbschaftssteuer befreit. Das bedeutet, dass Ihre Zuwendung ohne Abzüge direkt den Projekten zugutekommt.

Wie erfährt miva von einer testamentarischen Zuwendung?
Falls Sie uns über Ihre Absichten informieren möchten, können wir Sie bei der Umsetzung beraten. Die Amtsstelle setzt sich mit miva in Verbindung, sobald eine testamentarische Zuwendung festgestellt wird.